Da unsere Dienstleistungen je nach Kunden sehr individuell ausfallen, können keine konkreten Preise genannt werden. Nach ausgiebiger Prüfung der Projektanforderungen wird Ihnen ein entsprechendes Angebot erstellt. Die Preise werden nach Erfahrungswerten bei vergleichbaren Projekten entsprechend dem geschätzten Aufwand, der Projekt-Verantwortung sowie dem Design-Risiko kalkuliert. Diese Erfahrungswerte können je nach Schwierigkeitsgrad über- oder auch unterschritten werden. Sie bekommen von uns ein verbindliches Angebot, nach dem wir unsere Leistungen abrechnen. Nur bei groben Abweichungen vom ursprünglich vereinbarten Rahmen werden wir ein Nachtragsangebot schicken und einen anderen Preis aushandeln. Für unsere Dienstleistungen stehen zwei Vertragsvarianten zur Verfügung: Projektverträge und Zeitverträge. Jedoch sind auch andere individuelle Lösungen in Zusammenarbeit mit unseren Kunden realisierbar.
Bei Projektverträgen werden unsere Dienstleistungen je nach Kundenwunsch sehr individuell gestaltet. Es können verschiedene Zahlungstermine mit prozentueller Aufteilung entsprechend dem Projektfortschritt oder entsprechend der geschafften Meilensteine vereinbart werden. Bei erfolgreicher Projektabnahme sind alle Forderungen des Kunden an uns abgegolten. Bei nachträglichen Ergänzungen oder Änderungen an bereits abgenommenen Projekten erfolgt ein gesondertes individuelles Angebot.
Bei Zeitverträgen werden unsere Dienstleistungen auf Zeitbasis berechnet, was insbesondere bei längeren Berater-Tätigkeiten vor Ort beim Kunden sinnvoll ist. Die Realisierung kann dabei als Werksvertrag erfolgen. Bei Zeitverträgen wird auf Stunden- oder Tages-Basis abgerechnet. Bei Abrechnung auf Stundenbasis zählt jede angefangene Stunde als volle Stunde. Bei Abrechnung auf Tagesbasis zählt jeder angefangener Tag als voller Tag. Die Berechnung für einen Tag entspricht dabei acht Stunden.
Da sich unser Angebot nur an gewerbliche Abnehmer richtet, enthalten die in den Angeboten und Rechnungen aufgeführten Stunden- und Tagessätze keine gesetzliche Mehrwertsteuer. Aufträge von privaten Endverbrauchern werden nur nach Rücksprache angenommen.