Geheimhaltung

geheimhaltungWir sind mit unseren Dienstleistungen für viele unterschiedliche Kunden tätig. Dabei kann es vorkommen, dass auch Auftraggeber dabei sind, die zueinander im Wettbewerb stehen. Deshalb wird bei uns sichergestellt, dass die Kunden von unserem Wissen und unseren Erfahrungen profitieren, jedoch von uns niemals die Namen und das Wissen der anderen Kunden bekannt gegeben werden. Die im Zusammenhang mit der Projektarbeit an uns gegebenen Informationen werden streng vertraulich behandelt und nicht für andere Projekte oder Kunden verwendet, so dass Ihr Vorsprung vor den Wettbewerbern erhalten und Ihr Wissen in Ihrem Haus bleibt. Jederzeit sind wir bereit, eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung (Non Disclosure Agreement - NDA) des Kunden zu unterzeichen. Wir stellen die Bewahrung Ihrer Betriebs- und Technologie-Geheimnisse sicher, denn wir wollen auch in Zukunft noch mit Ihnen zusammen arbeiten.

Um unsere Dienstleistungen auch für sicherheitskritische Anwendungen und Bereiche anbieten zu können, sind wir nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sicherheitsüberprüft nach der einfachen Sicherheitsüberprüfung Ü1 für Verschlusssachen und vertrauliche Informationen und der erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2 für geheime Informationen. Bei Bedarf kann auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach Ü3 für streng geheime Informationen erfolgen.